Passend zu den kurzfristigen Lockdown-Plänen von Landes- und Bundesregierung für Anfang nächster Woche aktualisieren die Christophorus Kliniken ihre Besuchsregeln.
- Seit dem 11. Dezember gilt am Standort Coesfeld mit den meisten Abteilungen ein generelles Besuchsverbot. Ausgenommen sind Angehörige von schwersterkrankten Patienten, von Kindern, Schwangeren und Wöchnerinnen.
- Für den Standort Dülmen gilt ein generelles Besuchsverbot ab Montag, 14. Dezember. Ausnahmen sind Besuche von Schwersterkrankten und Patienten auf der Palliativstation.
- In Nottuln werden die Besuchsregeln ab dem 14. Dezember verschärft: Ab dann können zwei feste, registrierte Besucher (in der Regel der Ehepartner sowie Sohn oder Tochter), in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr für eine Stunde alle zwei Tage den Patienten besuchen.
„Die neuen Regelungen mussten angesichts der allgemeinen Corona-Infektionslage kurzfristig getroffen werden. Wir sind uns bewusst, dass das Besuchsverbot für unsere Patienten und die Angehörigen gerade mit Blick auf die kommenden Weihnachtstage eine große Belastung ist“, erklärt Dr. Jan Deitmer, Geschäftsführer der Christophorus Kliniken. „Dennoch halten wir diesen Schritt für notwendig. Der Schutz der Patienten und unserer Mitarbeitenden steht an erster Stelle. Wir bedanken uns bei allen für ihre Unterstützung.“