Die Geburtshilfe der Frauenklinik der Christophorus-Kliniken ist gemeinsam mit der Kinderklinik im Krankenhausplan des Landes NRW als Perinatalzentrum eingestuft und nach GBA – Vorgaben als Perinatalzentrum Level I zertifiziert.
Perinatal bezeichnet die Zeit vor, während und nach der Geburt eines oder mehrerer Kinder. In einem Perinatalzentrum arbeiten nach genau festgelegten Vorgaben Hebammen, Geburtshelfer, speziell geschulte Kinderärzte (Neonatologen), Intensivkrankenpfleger:innen etc. zusammen. Die Entbindungsabteilungen werden je nach Ausstattung und Leistungsfähigkeit nach den Festlegungen des gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) in Geburtskliniken (ohne Kinderabteilung), Schwerpunktkrankenhäusern sowie Perinatalzentren Level I und II (mit jeweils unterschiedlich leistungsfähigen Frauen- und Kinderkliniken) eingestuft.
Räumliche Gegebenheiten:
Wochenbett:
Nach der Geburt wird Sie das Team auf der Wöchnerinnenstation cD4 (durchgehend Zweibettzimmer) nach dem “Ganzheitlichen Wochenbettmodell” weiterbetreuen. Dabei kümmern sich Krankenschwestern/Kinderkrankenschwestern Hebammen und Ärzte gemeinsam um Mütter und Kinder. Zusätzlich werden Sie durch speziell geschulte Stillberaterinnen bei Sorgen und Problemen mit dem Stillen unterstützt. Hier steht auch ein eigenes Stillzimmer zur Verfügung.
Zudem haben Sie bei Verfügbarkeit die Möglichkeit, ein Familienzimmer zu buchen. Die Kosten für die Nutzung erfahren Sie in unserem Patientenservice.
Die Länge Ihres stationären Aufenthaltes bestimmen Sie weitgehend selbst. Durchschnittlich verweilen Wöchnerinnen derzeit 3-4 Tage nach der Geburt in der Klinik. Wenn gewünscht, sind auch ambulante/kurzstationäre Entbindungen jederzeit möglich.
Seit September 2022 werden auf der Wochenbettstation die Visiten von den Hebammen durchgeführt. Dies soll vor allem dem Wohle und der Ruhe der Wöchnerin dienen. Bei Besonderheiten oder medizinischen Komplikationen wird die Stationsärztin informiert. Ebenso gibt es eine feste Zeit, in der die Stationsärztin für Fragen und Abschlussuntersuchungen für die Patientinnen im Arztzimmer erreichbar ist.
Neben der Betreuung der Wöchnerin steht dabei auch die Versorgung des Neugeborenen im Mittelpunkt. Hierzu gehören:
• U2-Untersuchung durch die Kinderärzte
• verschiedene Stoffwechseluntersuchungen
• Hörscreening
• routinemäßige Ultraschalluntersuchungen der Säuglingshüfte und bei Bedarf des kindlichen Herzens oder anderer Organe
Bei Auffälligkeiten oder Erkrankungen Ihres Kindes kann in den meisten Fällen die weitere Behandlung bei uns durchgeführt werden.
Falls eine dauerhafte Betreuung notwendig ist, steht Eltern das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) zur Verfügung. Für Eltern, die sich mit der Betreuung von erkrankten Kindern überfordert fühlen, vermitteln die Mitarbeiter gerne weitere Unterstützung über verschiedene Organisationen wie z. B. Bunter Kreis, Guter Start oder die Familienbildungsstätte.
Eine Geburt in Coesfeld macht Sinn, weil Mutter und Kind hier zusammen gehören. Immer. Nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch danach, auch wenn das Kind krank ist oder eine Kinderklinik braucht.
Sollten Sie sich für eine Entbindung in unserem Haus entscheiden, bieten wir einen Termin zur Geburtsplanung an, der in der Regel zwischen der 32.- 36 SSW stattfindet.
Einen Termin zur Geburtsplanung vereinbaren Sie gerne mit unserem Sekretariat.
Pränataldiagnostik oder vorgeburtliche Diagnostik umfasst im weiteren Sinne alle von Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt oder den betreuenden Hebammen durchgeführten Untersuchungen während der Schwangerschaft. Im engeren Sinne werden darunter spezielle Ultraschalluntersuchungen oder ultraschallgestüzte Eingriffe während der Schwangerschaft verstanden.
Die pränataldiagnostische Abteilung der Frauenklinik in Coesfeld ist nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin als DEGUM II Zentrum eingestuft und nach den Vorgaben als Ultraschallausbildungsabteilung zertifiziert.
Alle Untersuchungen finden nach ausführlicher Beratung entsprechend dem Gendiagnostikgesetz statt.
Die Untersuchungen finden grundsätzlich nur nach Überweisung durch die behandelnde Frauenärztin/den behandelnden Frauenarzt statt und werden dann entsprechend den Vorgaben mitder Krankenkasse abgerechnet. Privatversicherte erhalten eine Rechnung nach GOÄ. Bitte beachten Sie, dass manche Kassen, insbesondere die Beihilfe, nicht immer die kompletten kosten übernehmen und von Ihnen entsprechend ggf. ein Eigenanteil zu tragen ist.
Falls die oben beschriebenen Leistungen auf alleinigen Wunsch der Patientin (so genannte individuelle Gesundheitsleistungen / „IGEL“) erbracht werden, erstellt die Frauenklinik – analog zu den Privatversicherten – eine Rechnung nach GOÄ.
In Verbindung mit einem auffälligen Ultraschallbefund bieten wir Ihnen die Abnahme eines sogenannten „Nicht Invasiven Pränataltest“ zur weiteren Abklärung an.
Weiterführende differentialdiagnostische Untersuchung, ggf. mit 3D/4D-Darstellung
Flyer Vorgeburtliche Ultraschalluntersuchungen (genetische Untersuchungen nach GenDG) (Download)
Wir bieten begleitend zur schulmedizinischen Therapie, homöopathische Mittel für Mutter und Kind an.
Sie können Ihr Baby Tag und Nacht bei sich haben und selbst versorgen. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind nie unbeaufsichtigt ist. Bei Bedarf übernimmt gerne eine Pflegefachkraft die Betreuung Ihres Kindes.
Ihre Plazenta wird von uns nicht an ein Entsorgungsunternehmen
abgegeben, sondern der Firma Siemens Healthcare Diagnostic Products GmbH zur Herstellung eines wichtigen Gerinnungsreagenzes, das synthetisch nicht hergestellt werden kann, zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, dieses auf der letzten Seite dieses Flyers zu vermerken.
Das Vorsorgeprogramm für Säuglinge enhält auch eine Untersuchung auf angeborene Stoffwechselerkrankungen, ein Screening auf Mukoviszidose, Cystinose und spinale Muskelatrophie. Die frühzeitige
Untersuchung kann einem Kind dauerhafte Schäden ersparen. Diese Erkrankungen sind zwar selten, sie haben aber in der Regel schwere Folgen. Die Kosten der Teilnahme an der Untersuchung werden von der Krankenkasse übernommen. Für die Untersuchung genügen
wenige Blutstropfen, die aus der Vene des Kindes entnommen werden. Sollte die Untersuchung Hinweise auf eine Erkrankung ergeben, werden die Eltern unverzüglich durch den Kinderarzt informiert. Im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes darf die Untersuchung nur mit der schriftlichen Einverständnis der Mutter erfolgen.
Auf Empfehlung der Ernährungskommission wird routinemäßig
eine orale Vitamin-K-Prophylaxe mit je 2mg am ersten und fünften Lebenstag sowie bei der U3 durchgeführt. Das Vitamin-K wird in Tropfenform verabreicht und dient zur Verhinderung von
Gerinnungsstörungen, die zu Blutungen führen können.
Der Gesetzgeber schreibt für alle Neugeborenen ein Hörscreening im Lauf der ersten fünf Lebenstage vor. Zur Erhebung deutschlandweiter Vergleichswerte im Rahmen eines Forschungsprojektes werden die Daten anonymisiert an die Universität Münster übermittelt.
Sie haben die Möglichkeit, während des Krankenhausaufenthaltes
unvergessliche Fotos von Ihrem Baby machen zu lassen. Ein:e Fotograf:in der Firma Elephant and Butterfly aus Coesfeld wird montags, mittwochs und freitags vor Ort sein, um mit Ihrem Einverständnis Ihr Kind zu fotografieren. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie nach der Geburt auf der Wöchnerinnenstation. Außerdem wird auf Ihren Wunsch das Foto in der Online-Babygalerie des Krankenhauses eingestellt. Sie finden die aktuellen Neugeborenen-Fotos hier in unserer Babygalerie.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.
Die Mitarbeiter:innen der Neugeborenenstation sind immer um die Sicherheit Ihres Kindes bemüht. Aber auch Sie als Eltern sind beim Verlassen der Station – z. B. auf dem Flur und in Ihrem Zimmer – für die Sicherheit Ihres Kindes verantwortlich. Wir wünschen Ihnen mit nachfolgenden Hinweisen einen angenehmen und sicheren Aufenthalt.
Bitte fahren Sie Ihr Kind immer im Bettchen über die Station.
Tragen Sie Ihr Kind nicht auf dem Arm, Sie könnten ausrutschen
oder stolpern (z. B. bei Kreislaufproblemen).
Lassen Sie Ihr Kind niemals unbeaufsichtigt in Ihrem Zimmer.
Bitte bringen Sie Ihr Kind in die Obhut der Schwestern, auch
wenn Sie nur kurz den Raum verlassen.
Lassen Sie Ihr Kind niemals alleine auf dem Wickeltisch oder in
Ihrem Bett liegen.
Nehmen Sie Ihr Kind nicht zum Schlafen mit in Ihr Bett.
Falls Sie dies dennoch gerne möchten, sollte das Bett an der
Wand stehen oder durch ein Gitter gesichert sein, damit Ihr
Kind an dieser Seite gehalten wird. Ihr Kind darf nicht unter ihre Decke rutschen, da Erstickungs- und Überwärmungsgefahr besteht. Vergewissern Sie sich beim Aufstehen aus dem Bett, dass Ihr Kind sich nicht in der Decke verfangen hat und so auf den Boden fallen könnte.
Das Armbändchen ist sehr wichtig für die Sicherheit Ihres
Kindes. Sollte es sich gelöst haben, wenden Sie sich umgehend
an das Personal der Station. Natürlich stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen bei Fragen und Problemen gerne zur Verfügung und beraten Sie in Fragen der Sicherheit für Sie und Ihr Kind.
Alle Informationen haben wir Ihnen hier als Flyer zusammengefasst.
Um einen sicheren Schlaf für Ihr Baby zu gewähren, sollte
Die Geburt des Kindes ist beim zuständigen Standesamt anzumelden. Die Anmeldung muss innerhalb von sieben Werktagen erfolgen.
Hinweis: Nach geltenden Meldevorschriften muss die Geburtsanzeige beim Standesamt Coesfeld erfolgen. Hier besteht keine Wahlmöglichkeit. Das Standesamt informiert automatisch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes müssen Sie bzgl. der Geburt und Anmeldung Ihres Kindes keine weiteren Meldungen vornehmen. Unsere Mitarbeiter:innen der Patient:innenverwaltung übernehmen für Sie die Anmeldung beim Standesamt.
Hierfür benötigen wir:
Die Mitarbeiter:innen der Patient:innen verwaltung bereiten dann das Formular “Geburtsanzeige” vor, das Sie zur Überprüfung und Unterschrift vorgelegt bekommen. Gleichzeitig erhalten Sie das Formular “Erklärung zur Veröffentlichung von Personenstandsfällen”, auf dem Sie bitte mitteilen, ob Sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Das unterschriebene Formular geben Sie bitte am Schwesterndienstplatz der Station oder in der Patient:innenverwaltung ab. Die Datenübermittlung an das Standesamt erfolgt Digital und die Unterlagen werden von dort in die jeweiligen Familien gesendet.
Die Bearbeitungsgebühr ist an der Patientenverwaltung beim Einreichen der Geburtsurkunde zu begleichen.
Eine Ausfertigung der Geburtsurkunden ist für die Beantragung von Mutterschaftsgeld bestimmt. Dieses Exemplar ist bei der Krankenkasse einzureichen.
Alle Informationen haben wir Ihnen hier als Flyer zusammengefasst.
Monika Hüwe
Christina Horstmöller
Madlen Noll
Anna Maria Hagemann
Catrin Teuber
Ramona Schmidt
Alina Wilkes
Telefon: 02541 89-12342
Fax: 02541 89-13542
E-Mail: geburtshilfe@christophorus-kliniken.de
Öffnungszeiten
Montag 8:00 – 16:30 Uhr
Dienstag 8:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch 8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 16:00 Uhr
Sprechstunden
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