Die verschärfte Infektionslage durch Corona zwingt die Christophorus Kliniken zu strengeren Besuchsregelungen. Auf Basis der Corona-Schutzversordnung des Landes NRW und des neuen Infektionsschutzgesetzes gilt ab Mittwoch, 8. Dezember:
• Besuche sind nur noch für geimpfte und genesene Personen mit einem negativen, offiziellen Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder einem negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) erlaubt (2G+).
• Ausnahmen – also 3G – sind für bestimmte Besuchsgruppen möglich: Angehörige von schwersterkrankten Patient:innen, Partner:innen der werdenden Mütter zur Geburt; Eltern minderjähriger Kinder.
• Für Begleitpersonen (die Patient:innen zur Aufnahme begleiten) gilt weiterhin die 3G-Regel: Geimpft, genesen oder getestet (Offizieller Schnelltest max. 24 Stunden oder PCR-Test max. 48 Std. alt).
• Für Patient:innen gilt bei Eintritt ins Krankenhaus weiterhin die 3G-Regel. Bei elektiven (geplanten) Aufnahmen ist weiterhin vorab ein PCR-Test notwendig.